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Beschneidungsmetadebatte?

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Die Debatte tobt.

Das ist zu begrüßen, denn es geht hier um die Neubewertung der Grundlagen unseres Zusammenlebens. Start der Debatte war das Beschneidungsurteil des Landgerichtes Köln. Danach schlugen die Wellen in einem ersten Ansturm hoch. Eine Reihe von tauglichen und untauglichen Argumenten und vor allem Fragestellungen wurde angeführt: ist die Beschneidung von Jungen nun medizinisch sinnvoll oder nicht? Darf gerade das Holocaustland Deutschland in jüdische Traditionen eingreifen? Ist eine so geringer Eingriff wie die Entfernung der Vorhaut überhaupt mit der umgangssprachlichen „Körperverletzung“ zu beschreiben? Ist das Strafrecht  nicht von vornherein ein ungeeignetes, weil viel zu grobes Mittel und stört das friedliche Zusammenleben in der Gesellschaft?

In enormer Eile verabschiedete der Bundestag eine Resolution, die die Bundesregierung zu einem Gesetzentwurf aufforderte und entschied sich dabei für eine Zielrichtung, die Beschneidungen möglich machen sollte. Hintergrund war sicherlich die Hoffnung, die öffentliche Debatte zu beruhigen und die möglichen unangenehmen Folgen aus Sicht der religiös geprägten Mehrheit gering zu halten. Dieses Ziel aber musste fehlschlagen, mindestens weil, wie in folgender YouGov-Umfrage zu erkennen, ein großer Teil der Bevölkerung für ein Beschneidungsverbot ist.

Seit dem Beschluss des Bundestages hat die Debatte an Härte zugenommen, weil hinter den entscheidenden Linien der Argumentation nun das Kräftesammeln für den nächsten Schritt, die Auseinandersetzung um die zu erwartende Gesetzesvorlage beginnt. Man kann das Generieren von moralisch aufgeladenen Debattenbeiträgen verfolgen: Antisemitismus- und Rassismusvorwürfe in Richtung der Beschneidungsgegner, die Schilderung von persönlichen Schicksalen und die bildliche Darstellung von Beschneidungen bei ihnen.

Es bestehen auf jeden Fall erhebliche Zweifel, ob ohne einen Eingriff ins Grundgesetz die vom Bundestag geforderte Straffreiheit der Vorhautbeschneidung ohne medizinischen Grund zu erreichen ist, das kann jeder beim Lesen der Grundgesetzartikel zum Beschneidungsurteil selbst ohne große Mühe erkennen. Besonders der aus der Weimarer Reichsverfassung stammende Artikel 136 Absatz 1

„Die bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten werden durch die Ausübung der Religionsfreiheit weder bedingt noch beschränkt.“

spricht eine klare und kaum anders zu verstehende Sprache: das bürgerliche Recht des Kindes auf  körperliche Unversehrtheit kann durch das Recht der freien Religionsausübung der Eltern nicht beschränkt werden. Es ist also mit höchster Wahrscheinlichkeit damit zu rechnen, dass ein wie auch immer gearteter Gesetzesbeschluss des Bundestages vor das Bundesverfassungsgericht getragen wird.

Meine Sicht der Dinge

Das Kölner Urteil kann nicht isoliert gesehen werden, sondern war nur unter mindestens den folgenden drei vorausgegangenene gesellschaftlichen Vorgängen möglich:

  • dem in den letzten Jahren deutlich selbstbewusster auftretenden organisierten Atheismus, der religiöse Gepflogenheiten aus dem Bereich des selbstverständlichen herausbricht und hinterfragt,
  • den problematischen Vorgängen und Skandalen im religiösen Bereich, seien es nun Mißbrauchsvorfälle aus dem katholischen Umfeld, Holocaustleugnung aus dem Bereich katholischer Fundamentalisten, sektenähnliche Zustände im evangelikalen Randbereich, speziell in meiner Heimatstadt Dresden die Debatte um die kirchliche finanzielle Selbstbedienung rund um den Kirchentag oder, um den Blick etwas weiter zu spannen die Berichte über Geschlechtertrennung in Jerusalem, die von ultraorthodoxen Juden gefordert wird
  • die Stück für Stück veränderte Sicht auf Kinder in der Gesellschaft, das geschärfte Bewusstsein für deren Wohl.

Besonders der letzte Punkt, der ja erst vor historisch kurzer Zeit zum Verbot des Schlagens von Kindern geführt hat, ist aus meiner Sicht treibend für das Urteil.  „Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.“ sagt Absatz 2 des §1631 BGB. Dies wurde erst im Jahr 2000 so geändert, und die Analogie drängt sich auf: Biblisch zum Beispiel gefordert in Sprüche 23,

13 Laß nicht ab den Knaben zu züchtigen; denn wenn du ihn mit der Rute haust, so wird man ihn nicht töten. 14 Du haust ihn mit der Rute; aber du errettest seine Seele vom Tode.

verteidigen noch heute christliche Gruppen körperliche Strafen. Man lese nur diese Seite, hier noch einmal als pdf. In der Gesellschaft hingegen ist dass Schlagen von Kindern inzwischen weitestgehend verpönt, kaum jemand würde noch auf die Idee kommen, dies in Frage zu stellen. Dem Verbot lange vorgelagert war hier allerdings die Verbotsdebatte, die Gesetzesänderung war Ergebnis einer Auseinandersetzung in der Gesellschaft.

Die aktuelle Debatte

Schärfe gewinnt die aktuelle Debatte dadurch, dass sich katalysiert durch das Kölner Urteil und begünstigt von dessen Ausrichtung auf religiöse Bräuche von Minderheiten nun das Diskussionspotential zwischen den organisierten Atheisten und den Religiösen in der Gesellschaft entlädt. Während die Atheisten, zu denen ich mit Begeisterung zähle, hoffen, einen Geländegewinn gegen die religiöse Vorherrschaft im Lande zu erzielen, weil sich in der Beschneidung das archaische und vormoderne der Religionen  besonders klar darstellt, so glauben die religiösen, die trotz aller sonstigen gegenseitigen Verunglimpfungen nun aufs engste zusammengerückt sind, in der anscheinend Minderheiten- und insbesondere Judenfeindlichkeit des Urteils darstellen zu können, wie grob, kulturlos, geschichtsvergessen und bösartig der organisierte Atheismus doch sei.

Ich denke nicht, dass man dieser Diskussion entkommen kann, und ich sehe das Trommelfeuer der Argumente mit Freude: eine Gesellschaft, in der mit solcher Wucht am Beispiel von Kleinigkeiten über Grundsätzliches gestritten wird ist herrlich lebendig.

Ich möchte diesen Beitrag dennoch mit einem Vorschlag zur Lösung des Problems verbinden. 

Niemand kann von gesellschaftlichen Gruppen erwarten, dass sie ihr Verhalten in Folge einer staatlichen Vorgabe verändern. Veränderung braucht Zeit, braucht Selbstverständigung und Debatte. Wenn die moslemischen und jüdischen Gruppen in unserem Land aufhören sollen, ihre Kinder zu beschneiden, dann werden sie das also nicht von heute auf morgen tun, sondern erst nach einigen Jahren. Hier stimme ich mit Gil Yaron überein, der im letzten Absatz seines Artikels nachdenken und diskutieren empfiehlt. Er wünscht sich 15 Jahre, ich hoffe doch, das dies etwas schneller gehen kann.

Innerhalb dieser Diskussions- und Nachdenkezeit, einer Strafkarenz, sollte die Beschneidung nicht verfolgt werden. Danach aber mit aller Konsequenz. So kann erreicht werden, dass der säkulare Staat nicht vor religiösen Sonderrechtsforderungen zurückweicht, gleichzeitig aber das Zusammenleben im Lande weiterhin ermöglicht wird.

 

 

4 Kommentare

  1. Wie auch immer das mit dem Abstrakten ist: Der konkrete Vorschlag zur Lösung der Beschneidungsfrage ist weise (auch wenn es mir zu viele Jahre sind, aber das sei jetzt mal unbedeutend). Wer sich aus weltanschaulichen Gründen beschneiden lassen will, möge das als Volljähriger selbst entscheiden – eine stellvertretende Vorwegnahme ist im Einklang mit heute gültigen allgemeinen Grundrechten nicht möglich. Meine ich persönlich. Aber darüber lässt sich trefflich streiten.

  2. Das ist eine gesonderte Diskussion. Atheismus steht nicht einer konkreten Religion, einem konkreten Gottesglauben gegenüber, sondern dem Abstraktum aller Religionen, der Vorstellung einer vom menschlichen Bewusstsein und der Natur unabhängigen wie auch immer gearteten Macht. Wenn du die reale Existenz einer solchen Macht für möglich hälst, dann sei eben Agnostiker. Das ist der Glaube, das alles MÖGLICH sei. Andere sind religiös und stellen sich in mannigfacher Weise solche Mächte vor. Ich denke, es gibt sie nicht, Diese Mächte sind meiner Meinung nach in nützlicher Art vorgenommene Abstraktionen und entspringen dem menschlichen Geist. Bedeutung hat das ganze nur, wenn ich die Ansprüche aus diesen jeweiligen Glaubensrichtungen an die Gesellschaft und die Mitmenschen bedenke. Und diese Ansprüche und ihre Folgen sind sehr real.

  3. Lieber Tilo, ich bin überzeugter Agnostiker, weil Atheismus dem Glauben an einen Gott entgegengesetzt auch wieder nur Glaube ist. Wir wissen nicht, ob es ihn gibt oder nicht gibt, deshalb kann uns die Frage egal sein.

    • Atheismus ist kein Glaube, denn ein Atheist glaubt nicht.
      Auch wenn ein Atheists keine Beweise hat, dass es keinen Gott gibt, glaubt er nicht.
      Du kannst mir auch nicht beweisen, dass es keinen Osterhase gibt, dennoch glaubst du auch nicht, dass es einen gibt, sondern du sagst, es gibt keinen Osterhase, weil die Argumente, dass es keinen gibt, so überzeugend sind, dass davon auszugehen ist, dass es keinen gibt, weil es schlichtweg Dummheit wäre, anzunehmen, es gäbe einen Osterhase, nur weil man dessen Nichtexistenz nicht beweisen kann.

      So verhält es sich mit den Atheisten zum Glauben.
      Die Argumente, dass es einen Gott gäbe, sind nicht überzeugend, aber es gibt einige sehr überzeugende Argumente, dass es keinen Gott gibt.

      Wie sieht es bei einem Agnostiker aus? Tja, der stellt die Argumente, dass es einen Gott gibt, auf die gleiche Stufe wie die Argumente, dass es keinen Gott gibt. Also er entscheidet sich einfach nicht, warum auch immer.

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