Huch. Die Staatsanwaltschaft hat mir geschrieben. Hier der Link zum entsprechenden Paragraphen des Strafprozessordnung.
Da ich nicht vernommen worden bin, kein Haftbefehl gegen mich erlassen wurde, jedenfalls meiner Kenntnis nach, und da ich auch nicht um einen Bescheid gebeten habe scheint ein besonderes Interesse an der Bekanntgabe der Verfahrenseinstellung zu bestehen. Ich fühle mich geehrt!
Allerdings ist es nach Böhmermann und David Schneider-Addae-Mensah auch kaum noch möglich, jemanden strafrechtlich relevant zu beleidigen. Klar ist aber: Das wunderbare Inzestprodukt(TM), dass mich angezeigt hat wurde von mir mit allen von mir genannten Bezeichnungen zu Recht belegt. Auch wenn ich keine Ahnung habe wem ich hier was an welcher Stelle gesagt haben soll.