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Prävention und Diskussion (2)

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Die Diskussion dauert an. Die Dresdner Neuesten Nachrichten berichten weiter, und zwar hier vor der Jugendhilfeausschusssitzung vom 27. 06. 2018 und hier nach dieser Sitzung. Ich hatte im ersten Artikel zum Thema bereits über die Bisherige Diskussion informiert. Zur Komplettierung hier noch der Vorschlag des Unterausschusses Planung und der Ersetzungsantrag einiger freier Träger. Da die grundsätzlichen Vorstellungen sehr unterschiedlich sind haben wir mit dem nötigen Quorum diesen Vorgang zur Beschlussfassung an den Stadtrat übergeben.

Ich will mich hier mit dem Ersetzungsantrag einiger freier Träger beschäftigen. Nicht mit dessen eigenartiger Entstehungsgeschichte, sondern in der Sache.

Fangen wir mit dem ersten und zweiten Punkt an. Diese beauftragen die Verwaltung des Amtes für Kinder, Jugend und Familie damit, ein Umsetzungskonzept zur EHS-Studie zu erstellen und kreieren eine Steuerungsgruppe für diese Konzepterarbeitung und zur Begleitung der Konzepterstellung. Klingt nicht schlecht. Aber die Antragsteller haben übersehen, dass solch ein Konzept längst beauftragt ist, und zwar im Beschluss A390/18. Dort wird mit der Erstellung einer Schrittfolge zur Umsetzung der Vorschläge der EHS (diese gehen ja über die Verwendung des Präventionsbudgets weit hinaus) und der Begleitung der Umsetzung der Unterausschuss Hilfen zur Erziehung beauftragt. Worin nun die substanzielle Neuerung bestehen soll bleibt unklar. Offenbar wollen die Einreicher hier gegen die vom UA Planung vorgesehene Steuerungsgruppe im Präventionsprojekt vorgehen, missverstehen aber, dass diese eine ganz andere Funktion hat und nicht für den gesamten sozialräumlichen Umstellungsprozess zuständig sein wird sondern nur zur Begleitung des Projektes selbst.

Punkt 3 des Freie-Träger-Antrages schlägt vor, je Vollzeitstelle in den Einrichtungen Geld für flexible Einzelfallbegleitung bereitzustellen. 1000 Euro jährlich und auf Antrag. Die Nadel, mit der das gestrickt wurde ist so heiss, dass man sich an diesem Beschluss leicht die Finger verbrennt. Denn mit so einem Beschluss wird nichts geklärt. Spätestens beim Versuch, dies fördertechnisch umzusetzen und in Antrag, Bescheid, Abrechnung darzustellen entsteht ein bürokratisches Monster erster Güte. Denn der Beschlusstext gibt einen konkreten Zweck der Förderung vor. Im Antrag müsste also dargelegt werden weshalb flexible Einzelfallbegleitung (über das, was jetzt schon fachlich von den geförderten Einrichtungen erwartet werden könnte) nötig ist. Es müsste fachlich fundiert dargestellt werden wie diese 1000 Euro jährlich eingesetzt werden, um diese flexible Begleitung zu ermöglichen. Der Beschluss lässt offen, ob es sich um 1000 Euro je begleitetem Fall oder für alles was im Jahr anfällt handelt. In jedem Fall aber wird es sich um komplett neue Zusatzförderanträge mit dem gesamten bürokratischen Aufwand handeln, den die freien Träger in einem anderen Antrag (Revision des Förderverfahrens, hier Seite 4 der Anlage) lautstark bejammern.

Punkt 4 des Antrages der freien Träger ist en Schmäckerchen. Ich empfehle, ihn zu lesen. Und dann noch einmal zu lesen. Und dann noch einmal.

Haben sie es verstanden? Lesen sie besser noch einmal.

Dieselben Trägervertreter, die dem Vorschlag des UA Planung (Flächendeckende Sozialraumkoordination mit 20 Stellen zu je 0,5 VbE) vorwerfen, nur eine neue Verwaltungsstruktur zu schaffen wollen hier die „Ausgestaltung der Vernetzung und Zusammenarbeit…“ fördern. Ausschließlich die Ausgestaltung der Vernetzung und Zusammenarbeit im Jugendhilfebereich. Mit bis zu 0,5 VbE. Die Ergebnisse sollen im Umsetzungskonzept berücksichtigt werden. (Übrigens das gleiche Umsetzungskonzept, das nach Vorstellung der Antragsteller bis 31. März 2019 zum Beschluss vorliegen soll…). Das alles kann überhaupt nicht funktionieren: Weder in der Zeitschiene noch in den erwarteten Ergebnissen. Noch erstaunlicher ist der eröffnete Bereich der Arbeit im Kontext Schule. Von welcher Kofinanzierung des LaSuB wird hier geredet? Dazu gab es bei der Antragsbegründung keinerlei Aussagen. Hat bei der eiligen Beratung dieses Antrages die Verwaltung hier das Konzept der Familienklassenzimmer versteckt?

Der Vollständigkeit halber: An den Punkten 5 und 6 ist nichts auszusetzen.

Für die nun folgende Beratung im Stadtrat bleiben für mich folgende Punkte zu bearbeiten:

  • Wie kann zusätzliche flexible Einzelfallbegleitung unbürokratisch ermöglicht werden?
  • Wie kann man Familienklassenzimmer (Eine niederschwellige Form der Erziehungsberatung direkt in der Schule) finanzieren, ohne das Budget der Förderung freier Träger zu belasten?
  • Welche Kofinanzierung des LaSuB ist gemeint und wie können dort eventuell vorhandene Mittel für die Dresdner Jugendhilfe abgeschöpft werden?

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