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Mehr Macht für Amtsleiter Franke? Grüne stimmen anscheinend zu!

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Zur letzten Stadtratssitzung dieser Wahlperiode stehen zwei Vorlagen zur Abstimmung, die das Amt für Wirtschaftsförderung betreffen.

In beiden Vorlagen soll der Einfluss des Stadtrates deutlich zurückgedrängt  und die Macht des zuständigen Amtsleiters erhöht werden.

Es handelt sich dabei um Amtsleiter Franke, der erst vor wenigen Tagen von Oberbürgermeister Hilbert zusätzlich zum Leiter des Straßen- und Tiefbauamtes ernannt wurde. Hier ein kleiner Blick auf seine Arbeitsweise, den er uns unfreiwilligerweise in einem Artikel der Sächsischen Zeitung vom 27. 05. 2019 gewährte. 

Offenbar wussten die Einreicher des Stadtrats-Antrages nicht, dass bereits im Februar 1994 in der Dresdner Abfallwirtschaftssatzung festgelegt wurde, dass auf Märkten und bei Festen im öffentlichen Raum Mehrweggeschirr oder kompostierbare Materialien zu nutzen sind. Das gilt für alle, unabhängig davon, wer der Veranstalter ist. Der Haken daran: Die Umsetzung dieser Forderung wird bis heute nicht kontrolliert. „Wer soll das machen? Da gibt es weitaus wichtigere Dinge, die kontrolliert werden müssten“, sagt Robert Franke, der Leiter des Amtes für Wirtschaftsförderung. In seinem Amt gibt es dafür keine Kapazitäten.

Die beiden Vorlagen, von denen ich spreche, sind einerseits die Richtlinie für den Excellenz-Award und andererseits die Richtlinie zur Innovationsförderung. In beiden Fällen galt bisher das Prinzip, dass die Vorauswahl sowohl für den Award als auch für innovationsgeförderte Projekte von Fachgremien vorgenommen wurden und der Ausschuss für Wirtschaftsförderung deren Ergebnis dann durch einen Beschluss bestätigte. Neu soll nun geregelt werden, dass schon die Vorauswahl bindend ist und der Ausschuss für Wirtschaftsförderung nur noch nachträglich über die Ergebnisse informiert wird.

Im von der politischen Größenordnung her weniger wichtigen Fall, dem Excellenz-Award, ist diese zu bildende Jury wie folgt beschrieben:

Die Jury setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:

– Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Dresden (Vorsitz)

– Jeweils ein/e durch die Rektorate beauftragte/r Vertreter/-in der Hochschulen, Universitäten sowie BA (max. 8)

– Vertreter/-in des DRESDEN concept e. V.

– Vertreter/-in der DSdW-Forschungseinrichtungen

– Landeshauptstadt Dresden – Vertreter/-in Geschäftsbereich Kultur und Tourismus

– Landeshauptstadt Dresden – Vertreter/-in Amt für Wirtschaftsförderung

Im politisch wesentlich bedeutsameren Fall, es geht hier immerhin um bis zu 100.000 Euro Förderung je Antrag, ist die Jurybeschreibung etwas anders, und zwar:

Die Jury zur Erarbeitung der Beschlussempfehlung setzt sich aus je einer Vertreterin/einem Vertreter der folgenden Einrichtungen zusammen:

1. Amt für Wirtschaftsförderung ‐ Vertreter/Vertreterin

2. Bereich Wissenschaft – Vertreterin/Vertreter von Universitäten, Hochschulen oder Forschungseinrichtungen

3. Bereich Wirtschaft – Vertreterin/Vertreter aus Kammern, Verbänden und fachspezifischen Vereinigungen.

Dabei ist in diesem Fall nicht geregelt, wie die unter 2. und 3. genannten Vertrer*innen ausgewählt werden. Praktisch wird dies dann das Amt für Wirtschaftsförderung tun. Mit einer handverlesenen Jury, deren zwei externe Mitglieder er auch noch selbst bestimmen kann entzieht sich Amtsleiter Franke weitgehend der Mitwirkuntg und Kontrolle des politisch zuständigen Ausschusses.

In beiden Fällen kann die LINKE diesen Kompetenzverlust der zuständigen Gremien nicht mittragen und hat deshalb jeweils einen Änderungsantrag eingebracht, der sowohl die Besetzung der Jurys als auch die abschließende Entscheidung wieder zu einer Angelegenheit des Wirtschaftsförderungsausschusses macht.

Zwar hat die SPD hier schon Zustimmung signalisiert, nicht aber die Grünen. Einen Amtsleiter mächtiger zu machen der es für nicht so wichtig hält, geltende Umweltstandards durchzusetzen wäre aus meiner Sicht ein sehr eigenwilliges Grünes Verhalten.

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