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Geheimniskrämerei von Hilbert und Lames

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Warum blockieren der Oberbürgermeister und der Finanzbürgermeister den Jugendhilfeausschuss?

Am Donnerstag, dem 06. 08. 2020 findet eine Sondersitzung des Jugendhilfeausschusses statt. Die Einladung kann man hier anschauen. Und der zu beratende Antrag in der Originalfassung mit seinen Anlagen gibt schon einmal einen guten Überblick über den langen Weg bis zu dieser Sondersitzung.

Diese Sondersitzung sollte sich nach Vorstellung der Antragsteller:innen damit beschäftigen, welchen Finanzbedarf das Dresdner Jugendamt bei der Aufstellung des Haushaltsplanentwurfes durch die Stadtverwaltung anmeldet. Das sieht man in Anlage 1, die Ablehnung einer solchen Sitzung in Anlage 2. Diese Ablehnung war aus meiner Sicht nicht gerechtfertigt, wie man hier auf der Webseite des Deutschen Berufsverbandes für Soziale Arbeit (Landesverband Sachsen) für einen vergleichbaren Fall in Leipzig sehen kann. Insbesondere die dort angehängte Rechtsauffassung der Landesdirektion Sachsen ist mehr als eindeutig.

Aus meiner Sicht ist diese Sondersitzung deshalb notwendig, weil die Dramatik der Situation vielen noch nicht vollständig zu Bewusstsein gekommen ist.

Der Ablauf jeder Haushaltsdebatte startet damit, dass der Finanzbürgermeister jedem Geschäftsbereich Vorgaben macht, auf Basis welcher Zahlen dort eine interne Planung und Bedarfsmeldung vorgenommen werden soll. Die Zahlen dieser so genannten Budgetvorgaben sind bindend, wenn ein Geschäftsbereich damit nicht auskommt muss er Mehrbedarfsmeldungen an die Kämmerei senden. Über diese Mehrbedarfe wird dann bei einer Klausur beraten, manchen wird stattgegeben, manchen nicht.

Erstmalig brachte der Finanzbürgermeister diese Budgetvorgaben in die Öffentlichkeit während einer Sitzung des Finanzausschusses. 12% Kürzung der Sachausgaben auf Basis des Ergebnisses des Jahresabschlusses 2018, so lautete die Ansage. (Das Jugendamt kann man hier finden in den Anlagen Band 1 ab Seite 336, allerdings ohne die Produkte, in denen die Förderung freier Träger der Jugendhilfe abgebildet wird.) Klar wurde auch recht schnell, dass die Budgetvorgabe in den Bereichen der Förderung freier Träger nicht etwa, wie in der Verwaltung selbst, zwischen Personal- und Sachkosten unterschied sondern ganz selbstverständlich die 12%ige Kürzung auch über die Personalkosten gelegt wurde.

Mehrbedarfsmeldung des Jugendamtes nach meinen Informationen

Das um 12 % reduzierte Jahresergebnis 2018, verbunden mit den Kostensteigerungen der Jahre 2019 und 2020 und mit den Steigerungsprognosen für 2021 und 2022 ergibt den im Bild gezeigten Mehrbedarf gegenüber der Budgetvorgabe.

Während der Klausur der LINKE.Fraktion im Stadtrat Dresden berichtete der Finanzbürgermeister etwas genauer über den Ablauf der Haushaltsklausur der Bürgermeister und des Oberbürgermeisters. Er wusste zu berichten, dass der Geschäftsbereich Bildung und Jugend weit über 30 Millionen Euro Mehrbedarfe bestätigt bekommen hätte. Auf meine Frage, wie viel davon auf die Förderung freier Träger entfiel blätterte er kurz in den Unterlagen und schwieg dann. Inzwischen weiss ich es: Es sind pro Jahr nur 2,5 Millionen Euro. Wenn das alles so stimmt bedeutet das: In den nächsten beiden Jahren wird die Förderung freier Träger der Jugendhilfe um 5.356.400 Euro gekürzt!

In diesem Zusammenhang sei einerseits noch einmal auf den Stadtratsbeschluss A0240/16 verwiesen, er ist in Anlage 3 zum Antrag zur Sondersitzung zu lesen. Dieser sagt eindeutig, wie die Verwaltung in den Fördermittelbudgets zu planen hat. Dieser Beschluss wurde hier bisher eindeutig missachtet. Zum anderen verweise ich auf eine vom Stadtrat beschlossene Struktur der Haushaltsdebatte für die Förderung freier Träger, die im Zusammenhang mit dem Prozess der Jugendhilfeplanung zu sehen ist. Sie findet sich hier und kann in der Anlage 1 zum Beschluss nachgelesen werden, dort unter Punkt 6. Dort heisst es:

Kennzahlen für die Ausstattung der Kinder- und Jugendhilfe
Als Vorschlag für eine bedarfsgerechte Ausstattung zur Erfüllung der Ermessensaufgaben im Bereich der §§ 11 bis 14, 16 und 52 SGB VIII i. V. m. JGG wird dem Stadtrat jeweils der letzte erreichte Ausstattungsstand unter Hinzufügung fachlich begründeter und vom Jugendhilfeausschuss bestätigter Änderungsvorstellungen übermittelt. Die Fachkräftebemessung für diesen Bereich gemäß Anlage 2 ist durch die Verwaltung des Jugendamtes jährlich zu aktualisieren und so zu ergänzen, dass die Wirkung weiterer Faktoren, insbesondere der von anderen öffentlichen Stellen geförderten Angebote in den Stadträumen und des Wirkungsradius der real vorhandenen Einrichtungen beachtet wird. Die errechneten und ergänzten Zielzahlen für die Stadträume sind nicht als starre Größen, sondern als Ausgangsvorgaben für die darauf aufbauende Förderdiskussion zu verwenden.

Diese Übermittlung des erreichten Standes der Fachkräfteausstattung unter Hinzufügung von Änderungswünschen hat bisher so nicht stattgefunden, es gab dazu keine Verwaltungsvorlagen. Das ist insbesondere deswegen ärgerlich, weil der Grundsatzbeschluss zum allgemeinen Teil des Planungsrahmens extra aussagt, es solle sich hier um vom Stadtrat zu beschliessende Kennzahlen der Ausstattung handeln.

Die entsprechende Änderung findet sich am Ende der Beschlussausfertigung.

Dennoch wird die Fachkräftebemessung als Information regelmäßig fortgeschrieben, sie findet sich hier. Diese Zahl zuzüglich der vom Jugendhilfeausschuss fachlich zu begründenden Änderungswünsche müsste Basis einer Bedarfsmeldung innerhalb der Haushaltsdiskussion innerhalb der Stadtverwaltung sein. Leider reicht die Zeit dafür nun nicht mehr.

Besonders ärgerlich ist die vom Oberbürgermeister angesetzte Beratungsfolge. Die Antragsteller hatten das Ziel, die Verwaltung des Jugendamts mit einer vom Ausschuss bestätigten Bedarfsaussage in die Diskussion innerhalb der Stadtverwaltung zu schicken. Durch die angesetzte Terminfolge für die erste und zweite Lesung wird das böswillig verhindert. Der Oberbürgermeister und Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses hätte ohne Probleme auf eine zweite Lesung verzichten können oder aber die Sitzungen des Jugendhilfeausschusses so ansetzen dass sie deutlich vor dem Termin der Haushaltseinbringung in den Stadtrat zu einem Beschluss führen. (Diesen kann man in Anlage 4 zum Antrag Sondersitzung erkennen.) Beides hat er nicht getan, und es fällt schwer, hier nicht Geheimniskrämerei und Behinderung der Arbeit des Jugendhilfeausschusses zu unterstellen.

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