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Die Vorlage V1372/16 beinhaltet eine vorgeschlagene Änderung von Hauptsatzung und Geschäftsordnung. Sie führt dabei auf Seite 9 folgende Probleme auf:

Die öffentlich von einzelnen Stadtratsmitgliedern vorgetragenen Argumente für einen Regelungsbedarf und gegen die Benutzung der elektronischen Abstimmungsanlage lauten im Wesentlichen wie folgt:
1. Erschwerung der Orientierung am meinungsführenden Fraktionsmitglied
2. Pflicht, während Abstimmungen am Platz zu sein und nicht an beliebigem Platz im Saal sein zu können/befürchteter Zwang zur Einhaltung einer bisher nicht existenten Sitzordnung
3. stupide Protokollierung der persönlichen Abwesenheiten zu Abstimmungen/Furcht vor schlechter Presse als „faulste/-r Stadträtin/Stadtrat“
4. Abweichungen von der Abstimmung per Handzeichen soll es lt. § 16 Abs. 2, 2. Halbsatz GO SR nur in Ausnahmefällen geben
5. Fremdabstimmungen, für nicht anwesende Fraktionskollegen/-innen
6. negative Auswirkungen auf die bisher lockere Sitzungsatmosphäre und Arbeitsweise des Rates

Diese Problemstellungen hat auch die Presse aufgenommen. Interessant für mich: Die genannten Probleme sind diesem Artikel entnommen. Schön für meinen Blog! Die Stadtverwaltung liest mit.

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