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Kleine Serie zur Sportförderung (1) – Schwerpunktsportarten

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Am unteren Ende dieses Artikels habe ich den Teil der Sportförderrichtlinie hereinkopiert, der sich mit der Förderung des Spitzensportes befasst, und zwar nur mit der Dresdner Förderung und nur mit dem Teil ohne Investitionen. Ich will mich an dieser Stelle garnicht mit den vielen kleinen inhaltlichen Brüchen und Eigenartigkeiten befassen, die sich hier finden, dass kann in einem weiteren Artikel geschehen.

Wir finden in der Beschreibung gleich zu Anfang den Begriff der „Schwerpunktsportarten“, und zwar in zwei Formen:

  • die durch den LSBS in den für Dresden zugeordneten Schwerpunktsportarten (hier nachzulesen)
  • die durch die LHD festgelegten Schwerpunktsportarten

Die Abkürzungen stehen so in der Richtlinie und meinen den Landessportbund Sachsen und die Landeshauptstadt Dresden.

Während die vom Landessportbund zugeordneten Schwerpunktsportarten also unbesehen akzeptiert werden wurde schon am Ende der vergangenen Wahlperiode ein Prozess in Gang gesetzt, der die in Dresden festgelegten Schwerpunktsportarten nach einer mathematischen Logik bestimmen wollte. Dieser Prozess hat nun sein Ende gefunden, und herausgekommen ist dieser Beschluss und diese Matrix, für deren Studium ich viel Freude wünsche.

Es wird also für jede Sportart sehr feinsinnig und genau die Anzahl der Vereine, der Kader, der Sportereignisse und so weiter festgelegt und danach werden Punkte verteilt.

Das ist natürlich an sich nicht zu kritisieren, auch wenn mir weder der Sinn der Bewertungsgegenstände noch die innere Logik verständlich waren und auch wenn die Vergleichbarkeit der Sportarten untereinanden arg zu wünschen übrig lässt.

Im nebenstehenden kleinen Auszugsbild der vom Landessportbund zugeordneten Schwerpunktsportarten gibt es allerdings eine erstaunliche Abweichung: Hier wird als einzige Sportart „Volleyball wbl.“ angefügt, also eine Trennung der Sportart Volleyball nach Geschlechtern der Sporttreibenden.

Ich habe daraufhin die Verwaltung gefragt, was denn die Legaldefinition einer „Sportart“ ist, denn wenn nicht eindeutig ist ob eine Sportart alle Geschlechter umfasst oder nur eines dann ist auch die Punktevergabe in einer Matrix nicht eindeutig. Vielleicht ergäbe sich eine ganz andere Reihenfolge, wenn man alle Sportarten nach Geschlechtern getrennt bewerten würde?

Es gab darauf folgende Antwort, die sich zwar nicht auf die männlich/weiblich-Frage bezog, aber recht eindeutig war: Es gibt keine sichere Definition einer Sportart! Insoweit ist also die Anwendung einer Vergleichsmatrix mit der ihr innewohnenden Scheingenauigkeit der Reihung von Sachverhalten schon deswegen niemals korrekt, wenn die einzelnen bewerteten Sachverhalte überhaupt nicht klar voneinander abgrenzbar und beschreibbar sind.  Die daraus folgende unterschiedliche Behandlung von Sportlerinnen, Sportlern und Vereinen ist also formal nicht schlüssig zu begründen.

 

Auszug aus der Sportförderrichtlinie der Landeshauptstadt Dresden

3 Förderung des Leistungs- und Spitzensportes

Die LHD fördert die durch den LSBS in den für Dresden zugeordneten Schwerpunktsportarten und die durch die LHD festgelegten Schwerpunktsportarten wie folgt:
a) Förderung von Fahrtkosten,
b) Kaderförderung,
c) Projektförderung.

3.1 Förderung von Fahrtkosten (Projektförderung)

3.1.1 Gegenstand, Art, Form und Umfang der Förderung

Gefördert wird ausschließlich die Teilnahme an nationalen Meisterschaften und zentralen Pokalwettbewerben oberhalb der Landesebene, die nicht im Freistaat Sachsen stattfinden. Der ausrichtende Fachverband muss als Spitzenverband Mitglied im DOSB sein. Die Zuwendung erfolgt in Form der Festbetragsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Teilnahmen außerhalb
Deutschlands sind nicht förderfähig. Grundlage für die Berechnung ist die Anzahl der aktiven Teilnehmerinnen/Teilnehmer an den entsprechenden Veranstaltungen. Ferner werden Fahrtkosten für eine Betreuerin/einen Betreuer je zehn aktive Teilnehmerinnen/Teilnehmer gefördert. Unabhängig von der Wahl des Verkehrsmittels beträgt die Höhe der Zuwendung für jeden Kilometer der kürzesten Strecke zwischen Wettkampfort und Vereinssitz:
a) 0,12 Euro für die erste Teilnehmerin/den ersten Teilnehmer und
b) 0,02 Euro für jede/-n weitere/-n Teilnehmerin/Teilnehmer sowie die Betreuerin/den Betreuer.

3.1. 2 Verfahren und Verwendungsnachweis

Unter Verwendung des verbindlichen Antragsformulars hat der Antragsteller spätestens vier Wochen nach dem letzten Wettkampf im Kalenderjahr die Förderung zu beantragen. Der Verwendungsnachweis ist in Form einer Teilnahmebestätigung des ausrichtenden Fachverbandes oder eines Ergebnisprotokolles beizufügen, aus dem die tatsächliche Teilnahme und die Anzahl der Teilnehmerinnen/Teilnehmer und Betreuerinnen/Betreuer hervorgehen. Eine Antragstellung vor Wettkampfbeginn ist nicht erforderlich. Der vorzeitige Maßnahmebeginn ist hier unschädlich.

3.2 Kaderförderung

3.2.1 Gegenstand, Art, Form und Umfang der Förderung

Dresdner Sportvereine oder Fachverbände des LSBS können für ihre Mitglieder nachfolgende jährliche zweckgebundene Zuwendungen nach den festgelegten Förderkategorien des DOSB als Pauschalförderung erhalten. Voraussetzung ist eine Start- und Spielberechtigung in den vom LSBS für die LHD festgelegten Schwerpunktsportarten oder der durch die LHD festgelegten Schwerpunktsportarten.

a) 1. Stufe: 500 Euro je start- bzw. spielberechtigtes Mitglied
b) 2. Stufe: 400 Euro je start- bzw. spielberechtigtes Mitglied
c) 3. Stufe: 300 Euro je start- bzw. spielberechtigtes Mitglied
d) 4. Stufe: 200 Euro je start- bzw. spielberechtigtes Mitglied

Die Förderung ist für trainings- und wettkampfbegleitende Maßnahmen einzusetzen. Dazu gehören insbesondere:

– Trainings- und Wettkampfausrüstung,
– Trainings- und Wettkampfbekleidung,
– Wettkampf- bzw. Startgebühren.

3.2.2 Verfahren

Diese Zuwendung ist unter Verwendung des verbindlichen Antragsformulars höchstens einmal jährlich unter Beifügung der bestätigten Kaderliste des Olympiastützpunktes Dresden/Chemnitz bzw. des Landesfachverbandes zu beantragen.

3.2.3 Verwendungsnachweis

Unter Verwendung des verbindlichen Formulars zum Verwendungsnachweis ist bis zum 31.03. des Folgejahres der Nachweis über die Verwendung der ausgereichten Zuwendung einzureichen.

3.3 Besondere Projekte

3.3.1 Gegenstand

Für besondere Projekte kann dem jeweiligen Dresdner Sportverein oder dem Sportfachverband, dem die Kadersportlerin/der Kadersportler angehört, eine zusätzliche finanzielle Zuwendung gewährt werden. Besondere Projekte sind u. a.:
– Trainermischfinanzierungen,
– die Anschaffung spezieller Sportgeräte,
– Trainingslager.
Von einer Förderung ausgeschlossen sind:
– Trainings- und Wettkampfbekleidung und allgemeine Trainings- und Wettkampfmaterialien,
– Sportgeräte,
– Verpflegung,
– Anmietung von Sportstätten,
– Teilnahme an Sportveranstaltungen.

3.3.2 Art, Form und Umfang der Förderung

Grundsätzlich können diese Projekte mit bis zu 75 von Hundert der förderfähigen Kosten gefördert werden. Trainermischfinanzierungen können bis maximal zu einem Drittel der Honorarkosten gefördert werden. Personalkosten können bis maximal zu einem Drittel der förderfähigen Kosten gefördert werden.

3. 3. 3 Verfahren und Verwendungsnachweis

Die Zuwendung ist unter Verwendung des verbindlichen Antragsformulars und einer Beschreibung des Projektes zu beantragen. Voraussetzung hierfür ist eine inhaltliche Bestätigung des Projektes durch den SSBD. Bei Wiederholungsprojekten kann aus der einmaligen Förderung des Projektes kein Anspruch auf Fortführung abgeleitet werden. Unter Verwendung des verbindlichen Formulars zum Verwendungsnachweis ist bis zum 31.03. des Folgejahres der Nachweis über die Verwendung der ausgereichten Zuwendung einzureichen.

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