Nach dem Beschluss zum Doppelhaushalt 2021/2022 möchte ich einige Betrachtungen für die Ergebnisse im Bereich der Förderung freier Träger der Jugendhilfe anstellen. Zuerst einmal ganz simpel die Ausgangslage:
Über die Diskussion im Vorfeld der Einbringung des Jugendhilfeausschusses hatte ich einiges hier und hier geschrieben. Mit der Einbringung des Haushaltsentwurfes in den Stadtrat war dann die Diskussionsgrundlage klar, sie findet sich (wie immer extrem unübersichtlich) verteilt auf die folgenden 5 „Produkte“:
- Einrichtungen der Jugendarbeit
- Kinder- und Jugenderholung
- Jugendsozialarbeit/Jugendgerichtshilfe
- Schulsozialarbeit
- sonstige Einrichtungen
Die Produkte und die Übersichtstabelle sind hier dem von der Stadtverwaltung gelieferten Material entnommen, die dargestellten kommunalen Mittel können vom Jugendhilfeausschuss auch anders als in den Produkten verteilt werden.
Mit dieser Haushaltsvorgabe der gut 16 Millionen Euro kommunaler Mittel umfassenden Fördersumme war eines klar: Der Erhalt aller bisher geförderten Einrichtungen und Dienste wird nicht möglich sein. Aber es lagen uns immer noch keine Zahlen darüber vor, wie hoch denn die Summe sein muß um dieses Minimalziel zu erreichen.
Gleichzeitig war diese Haushaltsvorgabe weit entfernt von zwei Stadtratsbeschlüssen, die die Haushaltsaufstellungen grundsätzlich begleiten sollen. Der eine Stadtratsbeschluss legt fest, das Haushaltsmittel so zu planen sind dass Personal- und Sachkostensteigerungen bei freien Trägern beachtet werden können und der andere, der Grundsatzbeschluss zur Jugendhilfeplanung, legt als Ausstattungsgröße die Kind-Fachkraft-Relation vom Oktober 2016 fest, wie man in Beschlusspunkt 2 letzter Satz lesen kann.
In Kenntnis insbesondere dieser Abweichung hat der Unterausschuss Jugendhilfeplanung alle seine Beratungen zur weiteren regionalen Planungsberichte vertagt, bis klar sein wird wie mit dieser Diskrepanz umgegangen werden kann.
Erst im letzten Moment der formalen Haushaltsdebatte konnte die Verwaltung des Jugendamtes dann valide Zahlen vorlegen, die dann in der Beschlussempfehlung des Jugendhilfeausschusses zur Haushaltsdebatte aufgeführt wurden.
Dabei sind in im obigen Punkt 3 aufgeführten Mittel natürlich zuzüglich zu den in Punkt 2 genannten zu sehen.
Die vom Stadtrat zusätzlich zur Verfügung gestellten Mittel von 1.500.000 Euro jährlich reichen nun also aus, den Bestandserhalt zu sichern. Für eine Umsetzung der Grundsatzbeschlüsse zur Jugendhilfeplanung aber eigentlich nicht.
Gleichzeitig gibt es zwei weitere schwierige Begleitumstände des Haushaltsbeschlusses, der sich die Träger der geförderten Einrichtungen und Dienste einerseits und der Jugendhilfeausschuss andererseit stellen müssen.
Der erste Begleitumstand ist, dass die Fördersumme zwar für die Haushaltsjahre 21/22 erhöht wurde, nicht aber der nur auf Geschäftsbereichsebene dargestellte Ansatz der mittelfristigen Haushaltsplanung. Das bedeutet, dass wir in zwei Jahren erneut eine Diskussion um Fördermittel haben werden. Die mittelfristige Veranschlagung ausreichender Fördermittel (Günstigerweise sogar in Höhe der durch Planungsbeschlüsse vorgegebenen Summe) ist also das in den nächsten Jahren zu erreichende Ziel.
Der zweite Begleitumstand ist der mit dem Haushalt ergangene Stadtratsbeschluss, in der Gesamtverwaltung mittelfristig 31,5 Millionen Euro einzusparen und dabei auch den Bereich Hilfen zur Erziehung in den Fokus zu nehmen. Zwar steht hier eine nach heutigen Erkenntnissen sinkende Kinderzahl hinter der Überlegung, dennoch wird es viel fachliche Diskussion benötigen, eine Senkung der Mittel im HzE-Bereich zu ermöglichen ohne die notwendigen Hilfeleistungen zu gefährden.